Die Beratung und therapeutische Leistung (Abrechnung nach GOÄ) wird von den privaten Krankenkassen in der Regel voll übernommen. Eine Garantie bzw. feste Zusage kann jedoch im Einzelfall nicht gegeben werden. Gesetzlich versicherte Patienten können meine Beratungsleistungen selbstverständlich auch in Anspruch nehmen, übernehmen jedoch die Kosten selbst.